Geschichte

Ihre Feuerwehr / Geschichte

DIE ERSTEN 125 JAHRE FEUERWEHR IN OBERBERKEN

Zusammengestellt anlässlich des 125jährigen Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Oberberken von Ortsvorsteher und Ehrenmitglied Schlotz

Um die Geschichte der Feuerwehr Oberberken mit seinem Ortsteil Unterberken niederschreiben zu können, muss man sich schon die Mühe machen, in alten Gemeinderats- und Bürgerausschussprotokollen nachzublättern, um greifbare Daten zu erhalten.

Man findet aus jenen fernen Tagen zwar nicht allzu viele Vorkommnisse, die geeignet wären, hier erwähnt zu werden, doch so viel sei gesagt, dass mindestens zweimal im Jahr die Bürgerschaft von der "Gemeindeobrigkeit" auf die "Feuerordnung von 1808", die "Waldbrandordnung von 1808" und eine nicht näher bezeichnete "Feuerlöschordnung" hingewiesen wurde.
Die Brandbekämpfung war in jener Zeit Aufgabe der gesamten Bürgerschaft. Jeder neu ins "Bürgerrecht" Aufgenommene hatte für die Beschaffung eines "Feueraymers" 1 Gulden 40 Kreuzer bei der Gemeindepflege zu bezahlen und zwar Männer wie Frauen. Dieser Betrag wurde einige Jahre später auf 2 Gulden 30 Kreuzer erhöht. Außer den ledernen "Feueraymern" waren an weiteren Gerätschaften nur noch Feuerhaken und Feuerleitern vorhanden, neben "Gölten" und "Güllenfässern mit Gespann" zum Wassertransport. Das Wasser selbst musste aus der für jeden Ort vorgeschriebenen "Wette" (Feuerlöschteich) zum Brandobjekt transportiert werden. In einem Gemeindeprotokoll vom 23. Juli 1827 ist zu lesen:

Auf Vorstellung des Gemeinderats Kühnle wird beschlossen: Daß Kühnle für Aufbewahrung an einem trockenen Ort der in Unterberken befindlichen 2 Feuerhaken und 2 Feuerleitern jährlich dreißig Kreuzer aus der Gemeindepflege zu beziehen haben soll. Und da Kühnle diese Gerätschelten bisher in seinem Haus aufbewahrt hat, so wurde demselben auf 10 Jahre rückwärts jährlich 30 Kreuzer bewilligt, welcher Beschluß dem Bürgerausschuß zur Genehmigung vorzulegen ist.

Eine Feuerspritze war zu dieser Zeit in Unterberken nicht vorhanden. Anders war dagegen die Situation in Oberberken. Es ist zwar nicht mehr festzustellen, wann hier die erste mechanische Spritze angeschafft worden ist, jedoch finden wir den ersten konkreten Hinweis auf das Bestehen einer mehr oder weniger organisierten Feuerwehr in einem Gemeinderatsprotokoll vom 8. Juni 1832, als der jährlich stattzufindende Gemeindetag (ähnlich unserer heutigen Bürgerversammlung) abgehalten wurde unter Punkt 6,

Soll heute die Feuerspritze probiert und die junge Mannschaft in deren Gebrauch geübt, auch soll sie frisch eingeschmiert werden, was sogleich vollzogen wurde.

Dies beweist, dass mindestens seit dem Jahre 1832 eine "junge Mannschaft" zur Bedienung der Feuerspritze (vermutlich einer Kübelspritze) vorhanden war und auch damit geübt hat. Ob diese Mannschaft aus Freiwilligen bestand oder "rekrutiert" wurde, lässt sich leider nicht nachweisen.

Ende des Jahres 1834 wurde auch für den Ortsteil Unterberken eine Feuerspritze angeschafft. Im Gemeinderatsprotokoll vom 24. November 1834 lesen wir:

Es wurde heute die Abholung der neuen Tragfeuerspritze für Unterberken von Ludwigsburg aus, öffentlich veraccordiert. Es fordert Schultheiß Seizer für diese Abholung ohne alle weitere Anrechnung – Vier Gulden – samt Transport und Reisekosten. Da niemand weniger nehmen wollte, so wurde dem Schultheiß Seizer die Abholung hiermit aufgetragen.

Diese Tragfeuerspritze war viele Jahrzehnte in Betrieb und wurde im Jahre 1866 durch die Anschaffung einer zusätzlichen Handfeuerspritze ergänzt. Zwar gab es in jener Zeit schon leistungsfähigere Spritzen, die in der Lage waren, mittels einer eingebauten Windblase das Wasser 120 bis 130 "Schuh" hoch auszuwerfen und deren Kasten 22 bis 28 "Jmy" Wasser fasste, doch die Anschaffung einer derart modernen Spritze war den damaligen Gemeindevätern aus finanziellen Gründen sicher nicht möglich. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass die Einwohnerzahl der beiden Ortsteile zusammen knapp 400 Seelen betrug. Entsprechend gering wer natürlich auch das Steueraufkommen.

Vor 125 Jahren Entstehung der Feuerwehr

Das Jahr 1857 gilt als eigentliches Gründungsjahr der Feuerwehr Oberberken. Diese Jahreszahl lässt sich zwar nicht genau belegen, weil die Protokolle aus jener Zeit leider nicht vollständig erhalten sind, jedoch beweist ein alter Lieferschein aus diesem Jahr, dass eine Firma Kurz aus Stuttgart der Feuerwehr Oberberken eine von ihr reparierte Holzspritze wieder übergeben hat. Es wurden neue "Schuh" angebracht.

Dem Anschein nach war aber die Organisation des Feuerlöschwesens in seiner damaligen Form nicht optimal, so dass bei Brandfällen zwar alles kam, was laufen konnte, aber keiner wusste recht, was er zu tun hatte. Man kann sich sehr gut das heillose Durcheinander vorstellen, das in einem Brandfalle geherrscht hat. Es fehlte die leitende Hand. So kam nach und nach, was notgedrungen kommen musste: Die organisierte Feuerwehr. In der Ortschronik steht zwar nur der lapidare Satz: "Im Frühjahr des Jahres 1879 ist die Feuerwehr neu organisiert und teilweise mit Uniformen versehen worden", doch damit wurde der Kern unseres heutigen Feuerlöschwesens gelegt. Ein noch vorhandenes Schreiben des damaligen Bezirksfeuerlöschinspektors Ackermann an den Schultheißen lautet:

Mein lieber Herr Schultheiß! Unter Bezugnahme auf den oberamtlichen Erlaß vom 7. und 9. Januar, Eintheilung der Löschmannschaften betreffend, erlaube ich mir, Ihnen Nachstehendes zur gef. Benützung bei diesem Geschäft zu unterbreiten.

1 Kommandant(Ortsvorsteher) und 1 Stellvertreter 2 Mann

I. Zug Steigerabtheilung
1 Führer und 8 Mann 

9 Mann

II. Zug Spritzenmannschaft
1 Obmann und 12 Mann
13 Mann

lll. Zug Ablösungsmannschaft Fahrspritze
1 Obmann und 12 Mann
für diese Spritze 1 Spritzenmeister und 1 Stellvertreter
13 Mann

2 Mann
IV. Zug Spritzenmannschaft
1 Obmann und 8 Mann, ersterer zugleich Spritzenmeister

9 Mann

V. Zug Ablösungsmannschaft
wie beim IV. Zug
9 Mann

VI. Zug Spritzenmannschaft
1 Obmann und 4 Mann, ersterer zugleich Spritzenmeister
5 Mann

VII. Zug Ablösungsmannschaft
wie beim VI. Zug
5 Mann

VIII. Zug Leiter und Schlauchmannschaft
1 Obmann und 24 Mann
25 Mann

IX. Zug Wasserträger und Schöpfer
1 Obmann und 20 Mann
21 Mann

X. Zug Wach- und Flüchtungsmannschaft
1 Obmann und 20 Mann
21 Mann

1 Magazinverwalter 1 Mann
  135 Mann

Ein Theil dieser Mannschaft ist aus Unterberken zu rekrutieren, da, soviel ich von Herrn Oberamtmann erfahren, eine der vorhandenen Spritzen dieser Ort bekommt, ein gleiches kann für die Leitern geschehen.

Wenn Unterberken für sich eine Steigerabtheilung eintheilen kann und will, etwa 1 Führer und 8 Mann, so ist dies ganz recht.

fr. grüßend

Ackermann

Nach einer noch vorhandenen Namensliste wurden aus Unterberken 53 Mann rekrutiert, folglich musste Oberberken noch 82 Mann stellen. Die beiden Feuerlöschmannschaften übten allerdings getrennt und kamen zur jährlichen Hauptübung oder aber im Brandfall zum gemeinsamen Einsatz.

Maßgebend für die Organisation waren zunächst die Bestimmungen der "Bezirks-Lösch-Ordnung" aus dem Jahre 1877, welche ab dem 01.01.1887 durch eine überarbeitete ersetzt wurde. Darin war auch eine jährliche Inspektion durch den Bezirks-Feuerlösch-Inspektor vorgeschrieben. Eine solche Inspektion fand am 28. Mai 1886 in Oberberken statt.

Das Gemeinderatsprotokoll sagt darüber folgendes aus:

Verhandelt den 28. Mai 1886.

In Gegenwart des Gemeinderaths und Bürgerausschusses und des Bezirks-Feuerlösch-Inspektors.

Mit der heutigen stattgehabten Inspektion der Feuerwehr wurde nachträglich eine Sitzung der bürgerlichen Kollegien abgehalten und wird sich unter Beziehung auf den oberamtlichen Erlaß vom 3. Mai d. J. folgendermaßen geäußert: Die vorhandenen Feuerlösch- und Rettungsgeräthe sind in genügender Anzahl vorhanden und dürften den Anforderungen und Vorschriften der Minist. Verf. v. 24. 11 . 85 §1-5 vollständig Genüge geleistet sein.

An Geräthen sind vorhanden:

1 vierräderige, zweistrahlige Saugfeuerspritze mit 60 m Druckschläuchen, 1 tragbare Krückenspritze, 1 Bockleiter mit Stützen, 2 große Anstelleitern, 4 Dachleitern, 5 Laternen, Holz- und Pechfackeln, 2 Feuerhaken.

1 Abtheilung der Feuerwehr, der 1 . Zug Steiger ist uniformiert und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend ausgerüstet. Zur Wasserbeschaffung dienen Gölten und Schapfen, welche im Besitz der Gemeindeangehörigen in genügender Anzahl vorhanden sind. Da sich die hiesigen Einwohner zum Buttentragen nicht eignen und die Schöpfbrunnen hierzu nicht zweckmäßig sind, werden Butten nicht für erforderlich gehalten.

Zur Wasserversorgung dient der Feuersee sowie die beinahe vor jedem Hause befindlichen Pump- und Schöpfbrunnen.

Die Feuerwehr ist vollständig organisiert, die Steiger wie schon oben bemerkt ausgerüstet und die Mannschaften der übrigen Abtheilungen mit Armbändern versehen. Die Lokalfeuerlöschordnung besteht ebenfalls.In Anbetracht dieser Umstände wird beschlossen: Von Neuanschaffungen für die Feuerwehr abzusehen.

Am 01.01.1890 trat dann eine neue Lokalfeuerlöschordnung der zusammengesetzten Gemeinde Oberberken mit Parzelle Unterberken in Kraft.

In §1 werden die vorhandenen Wasserversorgungseinrichtungen beschrieben.

In Oberberken: 1 Feuersee (ab 1900 Wasserleitung), 30 Pump- und 1 Schöpfbrunnen
In Unterberken: 1 Feuersee (ab 1908 Wasserleitung), 1 Lauf- und 1 Schöpfbrunnen.

§2 legt die vorhanden Lösch- und Rettungsgerate fest:

In Oberberken 1 vierräderige 2strahlige Saug- und Druckfeuerspritze mit 68 m Druckschläuchen, 1 Tragspritze , 1 Bockleiter, 2 Anstell- und Dachleitern, 6 Blechkübel, 2 Blechschapfen. 2 Feuerhaken, 1 Doppelhaken.
In Unterberken 1 Abprotzspritze, 20 m Druckschläuche, 1 Tragspritze , 1 Stutzenleiter,1 Anstelleiter, 4 Dachleitern, 4 Blechkübel, 2 Schapfen, 3 Feuerhaken, 1 Doppelhaken.

In den weiteren Paragraphen (insgesamt25) werden alle organisatorischen und ausrüstungsmäßigen Vorschriften festgelegt.

Die Feuerwehrpflicht erstreckt sich für männliche sich Einwohner vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 50. Lebensjahr.
Die Steigerabtheilung einschließlich der Retter und Schlauchleger wird, soweit Thunlich, aus Freiwilligen gebildet.
Die Gesamtsumme beträgt 110 Mann, wozu noch die Feuerboten, Sturmläuter, Laternenträger, Bachschweller und Wassführer kommen.
Der Kommandant und dessen Stellvertreter werden von den Mitgliedern der Steigerabtheilung im Zusammentritt mit den Führern der übrigen Abtheilungen, die Abtheilungsführer je von den Mitgliedern derselben auf 5 Jahre gewählt. Die Wahl ist regelmäßig im April auf dem Rathaus der Gesamtgemeinde vorzunehmen.

§9 legt die Übungen fest:

Zug I hat mindestens 6, die Züge II - IV mindestens 4 Übungen, teils einzeln, teils in Verbindung miteinander abzuhalten. Außerdem finden jährlich 2 Hauptproben mit der ganzen Feuerwehr statt.

§12 Vorschriften für die Ortseinwohner:

Jeder Besitzer eines Gebäudes mit einem (Stroh-), Schindel- oder Landerdach hat einige Löschbesen und eine über den Dachtrauf reichende Anstelleiter vorrätig zu halten und an einem leichtzugänglichen Orte aufzubewahren. Auch anderen Häuserbesitzern wird die Anschaffung und die Parathaltung dieser Geräte empfohlen. In den Häusern sind die Wasserbehälter in den Küchen und sonstigen Räumen an jedem Abend randvoll zu füllen.

Nach Maßgabe der Bezirksfeuerlöschordnung war der Ortsvorsteher verpflichtet, sofort einen Feuerbericht an das Oberamt zu erstatten, was mittels eines "Feuerboten" (Feuerreiter) zu geschehen hatte.

In §18 der Lokalfeuerlöschordnung wird festgelegt:

Für den Feuerreiter- (Feuerboten-) Dienst werden von dem Gemeinderat jährlich eine gewisse Anzahl Personen zum voraus bestimmt. Sobald das Feuerzeichen gegeben wird, haben die zum voraus als Feuerreiter bestimmten Personen schleunigst auf das Rathaus bzw. in die Wohnung des Anwalts zu eilen. Ebenso haben sich auf das erste Feuerzeichen, wenn die Feuerboten keine Pferde haben, die gleichfalls zum voraus bezeichneten und in ein Verzeichnis aufgenommenen Besitzer von Pferden mit diesen bei Strafvermeidung alsbald vor das Rathaus bzw. vor die Wohnung des Anwalts zu begeben. Für die Pferde, welche zuerst vor dem Rathaus bzw. beim Anwalt vollkommen zur Verwendung gerüstet erscheinen, werden neben der Vergütung für wirkliche Dienstleistung den Besitzern folgende Prämien gegeben:
a)     für das erste Pferd     3 M
b)     für das zweite Pferd   2 M
c)     für das dritte Pferd     1 M
Für das Feuerreiten und Fahren von Spritzen werden folgende Vergütungen geleistet:
Für 1 Pferd nebst Reiter pro Kilometer Entfernung  --,50
Für ein Einspännerfuhrwerk                                     --,60
Für ein zweispanniges nebst Fahrer                        --,90
Der Mindestbetrag einer Entschädigung beträgt 1 M, bzw. 2 M für ein Pferd und Fahrer. Für den Feuerboten von Unterberken nach Adelberg bei Tag 1 M, bei Nacht1 M 50 Pf.

Jeder Feuerreiter erhält soviele Ersuchungsschreiben oder mit der Aufschrift (Brandhilfe) und dem Ortsstempel versehene Karten, als er Gemeinden um Hilfe anzurufen hat. Diese Schreiben oder Karten hat er in jeder der ihm bestimmten Hilfgemeinden selbst abzugeben.

Die Aufgabe der Wach- und Flüchtungsmannschaft bestand darin, vom Brand gefährdete Personen, Vieh usw. an einen sicheren Ort zu bringen. Als Flüchtungsplätze wurden folgende Stellen bestimmt:

In Oberberken
Wenn es in der oberen Gasse brennt - die oberen Gärten,
wenn es in der unteren Gasse brennt - die unteren Gärten,
wenn es außen im Ort brennt - die Salingärten.
In Unterberken
Wenn es oben im Ort brennt - die Salin-und hinteren Gärten,
wenn es außen im Ort brennt - die Salin- und außeren Gärten.

Der §21 legt die Pflichten der Ortsbewohner, die nicht der Feuerwehr angehören, fest. Es seien nur einige herausgegriffen:

Bei einem Nachtbrande haben die Häuserbewohner Laternen mit brennendem Licht auszuhängen oder Lampen oder brennende Lichter an die Fenster zu stellen.
Bei strenger Kälte ist mit Sand oder Asche in ausgiebiger Weise zu streuen und in der Nähe des Brandplatzes in Kesseln ähnlichem heißes Wasser zu bereiten, damit das Einfrieren der Spritzen verhindert wird.
Fuhrwerksbesitzer, welche Leiterwagen oder Karren und Fässer haben, sind zum Wasserführen verpflichtet. Dieselben müssen auf das Alarmzeichen alsbald mit den bespannten und ausgerüsteten Wagen in die Nähe des Brandplatzes fahren und bis auf weitere Weisung sich bereit halten.
Außer den Wasserführern haben sich auch die jüngeren Frauen und Mädchen des Orts mit Kübeln ausgerüstet in der Nähe des Brandplatzes einzufinden, um sich in geeigneter Weise zum Wassertragen verwenden zu lassen.

Die §22 und 23 regeln das Verhalten nach gelöschtem Brande, z. B. das "Abräumen des Brandplatzes":

Zu Leistungen der Handfrohnen bei Abräumung des Brandplatzes sind nach dem Gesetze sämtliche körperlich befähigten, erwachsenen männlichen Einwohner verpflichtet. Der Gemeinderat wird zunächst durch Ausrufer zur freiwilligen Teilnahme auffordern. Soweit nicht die genügende Anzahl Freiwilliger zusammenkommt, werden sofort die Frohnpflichtigen nach Jahrgängen beigezogen.
Befreiung von der Frohnleistung kann vom Gemeinderat im Falle einer Verhinderung solchen Personen gewährt werden, welche entweder einen geeigneten Stellvertreter stellen oder für mindestens einen Tag ein "Frohnsurrogatgeld" im Betrage des ortsüblichen Taglohns bezahlen.

Ergänzend zur Lokalfeuerlöschordnung wurde 11 Jahre später, also 1901, ein Nachtrag zur Lokalfeuerlöschordnung betreffend die Hilfeleistung bei Waldbränden erlassen. Im Folgenden daraus einige Auszüge:

Wer einen Waldbrand wahrnimmt, hat, wenn die sofortige Unterdrückung des Brandes nicht gelingt, so schnell als möglich den Ortsvorsteher der nächsten Gemeinde oder dem Anwalt des nächstliegenden Ortes Anzeige zu machen. Von dieser Verpflichtung ist er befreit, wenn die tatsächlichen Verhältnisse die Unterlassung der Anzeige rechtfertigen, insbesondere, wenn die Erstattung der Anzeige von einer anderen geeigneten Person übernommen wird. In diesem Fall geht auf die Letztere die Verpflichtung zu der Anzeige über. Das Alarmzeichen im Falle eines Waldbrandes besteht in dem Anschlägen der Feuerglocke. – Nicht läuten! – Bei Waldbränden können die sonst üblichen Löschgeräte nur dann verwendet werden, wenn genügend Wasser vorhanden ist. Im Übrigen haben die Mannschaften mit Äxten, Sägen, Schaufeln, Hauen, Rechen oder Feuereimern Hilfe zu leisten. Die Besitzer von derartigen Werkzeugen sind verpflichtet, dieselben bei einem Waldbrande der Gemeinde unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Jedermann ist verpflichtet, zur Löschung eines Waldbrandes auf Aufforderung der zuständigen Beamten Hilfe zu leisten, soweit dies ohne erheblichen eigenen Nachteil geschehen kann. Zuwiderhandlungen hingegen werden gem. § 360 Ziff. 10 des R.St.Gbs. mit Geldstrafe bis zu 150 M oder mit Haft bestraft.
Die Besitzer von Grundstücken sind verpflichtet, bei einem Waldbrande den Löschmannschaften den Zutritt in ihre Grundstücke zur Vornahme der Löscharbeiten zu gestalten, auch die von dem Leiter der letzteren zur Verhütung weiteren Umsichgreifens das Feuers angeordneten Maßregeln, wie Entfernung des Bodenüberzugs, Beseitigung von Bäumen und Gesträuchern, Ziehung von Gräben etc. zu dulden. Für den erlittenen Schaden wird der Grundstücksbesitzer entschädigt, nach Maßgabe der Waldfeuerlöschordnung.

In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, zu erfahren, mit welchen Zuwendungen die Gemeinde ihre Feuerwehrleute jährlich entlohnte. In einem GR.-Protokoll vom 26. Mai 1906 lesen wir:

Dem wiederholten Ansuchen der Mitglieder der Feuerwehr um Erhöhung ihres bisherigen jährlichen Geschenkes von 40 Pfg. zufolge wird in heutiger Sitzung der bürgerlichen Kollegien diese Angelegenheit beraten und beschlossen:
1. In Anbetracht der sehr geringen Zahl Feuerwehrpflichtiger und daß mehrere, oder viele Einwohner vorhanden sind, welche diesen Dienst noch gut versehen könnten, aber infolge der Altersgrenze keinen Dienst mehr leisten, den Feuerwehrpflichtigen vom 1. April 1906 an ein jährliches Geschenk von je 80 Pfg. zu verwilligen.

Eine ähnliche Sparsamkeit ist auch in der Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen wie Bekleidung u. ä. festzustellen:

GR.-Sitzung vom 20. Mai 1907
Die im Jahr 1807 für die Steigerabteilungen der Feuerwehr beschafften Drillichanzüge sind stark im Abgang begriffen und reparaturbedürftig, namentlich die Beinkleider, sodaß es sich nunmehr um eine gründliche Ausbesserung, oder aber um eine Neubeschaffung derselben handelt. In heutiger Sitzung der Gesamtgemeinde-Kollegien wird b e s c h l o s s e n :

  1. Für den Kommandanten und dessen Stellvertreter, sämtliche Führer und Hornisten der Feuerwehr, sowie den Mannschaften der Steigerabteilungen neue Röcke zu beschaffen aus Tuch oder ähnlichem Stoff.
  2. Die Anfertigung dieser Röcke in öffentlichem Abstreich zu vergeben.
  3. Die im Besitz dieser Mannschaften befindlichen Drillichhosen einzuholen und im Aufstreich zu verkaufen.

Die Feuerwehrübungen der früheren Jahre wurden mit militärischer Disziplin und Strenge aufgezogen. Ein Rapportbuch des Kommandanten aus dem Jahre 1887 ff beweist, dass ein unentschuldigtes Fehlen mit 1,-- Mark Strafe belegt war. Das Zuspätkommen wurde mit einem Verweis vor versammelter Mannschaft geahndet.

Der §23 aus der Verfügung des Innenministeriums betr. die Vollziehung der Landesfeuerlöschordnung aus dem Jahre 1885 ordnete folgendes an:

Die Steigerabteilungen einschließlich der Retter und Schlauchleger haben jährlich mindestens sechs, die Abteilungen für die Bedienung der Spritzen sowie der Hydrantenabteilungen und wo Spritzen ohne Saugvorrichtung in Anwendung sind, die Abteilungen für die Herbeischaffung des Wassers jährlich mindestens vier Übungen, teils einzeln, teils in Verbindung miteinander abzuhalten, außer den vorgeschriebenen beiden Hauptproben, wovon eine mit der angeordneten Musterung der Feuerwehr durch den Bezirksfeuerlöschinspektor zu verbinden ist. Außerordentliche Übungen kann der Gemeinderat oder das Oberamt anordnen.
Der Kommandant, die Hauptleute und die Zugführer haben Rapportbücher zu führen, in welchen die abgehaltenen Einzel- und Gesamtübungen, sowie die Versäumnisse bei Übungen und Brandfällen und die vorgebrachten Entschuldigungsgründe einzutragen sind. Die Entschuldigungsgründe sind spätestens am dritten Tag nach dem Ausbleiben schriftlich vorzubringen. Die unentschuldigt oder ohne genügende Entschuldigung Ausgebliebenen sind dem Ortsvorsteher behufs der Abrügung der Verfehlung von dem Kommandanten unter Vorlegung des Rapportbuches anzuzeigen.

In diesem Rapportbuch sind uns auch einige Brandfälle überliefert:

Am 4. Juni 1900 Brandfall in Unterberken, alarmiert um 7 Uhr, Gebäude Nr. 32 C des Friedrich Weiler abgebrannt.

Es dürfte sich dabei um uni Nebengebäude des Weiler‘schen Hofes gehandelt haben.

14. Juli 1901 Brandfall in Unterberken, die Gebäude Nr. 11 und 11 A des David Schindele durch Blitzschlag abgebrannt.

Eine besonders anschauliche Schilderung eines Brandunglückes finden wir in der Ortschronik. Die wörtliche Wiedergabe lautet:

Am 8. Juni 1922 nachmittags entlud sich ein schweres Gewitter über unserem Ort. Ein wolkenbruchartiger Regen ging nieder unter furchtbarem Donnern und Blitzen. Da, um 5 ¼ Uhr schlug der Blitz in das Anwesen des Gasthaus zum Hirsch. Der Sohn der Besitzerin kam mit dem Fuhrwerk gerade an seinem Haus an, als der Blitz einschlug. Die sofort herbeigeeilte Feuerwehr bot alles auf, um das Feuer zu löschen, konnte aber nur noch Vieh und Fahrnis retten und das ganze Gebäude brannte nieder.
Straßen, Wege und Felder wurden durch die herabstürzenden Wassermassen schwer beschädigt.
Zum Wiederaufbau des abgebrennten Hauses wurde nun sofort das Erforderliche eingeleitet und mit dem Neubau begonnen, so daß am 13. Oktober das Richtfest beginnen konnte. An diesem Tag morgens um 8 Uhr war infolge dieser Veranlassung Gottesdienst. Die Handwerksleute wurden von dem Bauplatz durch Herrn Pfarrer Mauch abgeholt und zogen in geschlossenem Zug in die Kirche. Nach dem Gottesdienst zogen sie ebenso wieder dorthin, begleitet von den übrigen Kirchenbesuchern, wo der Herr Pfarrer nochmals eine Ansprache hielt und die Versammelten den ersten Vers des Liedes "BefieI du deine Wege" sangen. Am Samstagabend, dem 14. Oktober, war das Gebäude aufgerichtet und der Herr Pfarrer hielt von luftiger Höhe aus den Zimmerspruch, ebenso ein Zimmermann. Zum Schluß sangen die hierbei Versammelten das Lied "Nun danket alle Gott".

Das damalige Unwetter musste ein verheerendes gewesen sein. Der Vater des Schreibers dieser Zeilen war selbst als Feuerwehrmann im Brandeinsatz. Er erzählte später, die Wassermassen seien so hoch auf der Straße daher geschossen, dass es in ihm Schaftstiefel oben hineingeflossen sei. Die Spritzenmannschaft habe direkt von der Straße weg Löschwasser angesaugt.

Im September des Kriegsjahres 1944 bemühte sich die Gemeinde erstmals, einen Zuteilungsschein zum Erwerb einer Kleinmotorspritze zu erhalten. In dem Antragsschreiben an das Landratsamt Waiblingen heißt es u.a.:

Die Feuerwehr Oberberken besitzt in den Orten Ober- und Unterberken je eine Saugspritze. Beide Spritzen sind veraltet. Ihre Leistungsfähigkeit entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ober- und Unterberken sind reine landwirtschaftliche Orte. Ein Angriff mit Brandbomben müßte in den landwirtschaftlichen Gebäuden verheerende Folgen mit sich bringen. Um der Gefahr weitestgehend zu begegnen, wurden in Ober- und Unterberken Löschwasserbehälter erbaut, die durch natürliche Zuflüsse gespeist werden. Der Löschwasserbehälter in Unterberken faßt bei einem sehr starken natürlichen ZufIuß ca. 160 cbm, der Feuerweiher in Oberberken ca. 215 cbm. Beide Weiher liegen etwas unterhalb der Orte, so daß genügend Wasser nur mit Hilfe starker Pumpen an die Brandstellen gebracht werden kann. Um nun im Katastrophenfall die vorhandenen Löschmöglichkeiten voll ausnutzen zu können, beabsichtigt die Gemeinde die Beschaffung einer Kleinmotorspritze. Ich bitte für Zuweisung einer für Oberberken geeigneten Spritze besorgt zu sein.

Die Bemühungen um einen Berechtigungsschein blieben aber damals erfolglos, denn in diesem vorletzten Kriegsjahr waren derartige Geräte Mangelware. Erst im März 1946 konnte, Dank der Vermittlung eines nach hier evakuierten Brandmeisters der Werksfeuerwehr der Fa. Bosch in Stuttgart, von der Firma Bosch eine gebrauchte TS 8 mit Anhänger zum Preise von 3700,- DM erworben werden. Dies war nun ein echter Fortschritt auf dem langen Wege zu einer modern ausgerüsteten Feuerwehr.

Allerdings begann nun für die Gemeinde der weitere und oft mühselige Kampf um dringend benötigte Ausrüstungsgegenstände, vor allem drei zusätzliche Saug-, sowie B und C Schläuche zu beschaffen. Es war in jenen Nachkriegsjahren ein Kunststück, selbst wenn man schon im Besitz eines Bezugsscheines war, die entsprechende Ware zu bekommen. Geld war nicht so sehr gefragt, vielmehr blühte der illegale Tauschhandel. Schließlich gelang es aber doch – ob immer legal steht hier nicht zur Diskussion – die nun vorhandene Motorspritze mit dem nötigsten auszustatten und auch die geforderte Schulung der Bedienungsmannschaft nachzuweisen. Als nächstes stand nun der schon vor dem zweiten Weltkrieg geplante, aber infolge der Kriegsereignisse nicht zur Ausführung gekommene Bau eines neuen Gerätemagazins heran. Zusammen mit der Raiffeisenbank, die ein Lagerhaus benötigte, wurde das Vorhaben realisiert. Im Jahre 1949 konnte das neue Gerätehaus der Wehr übergeben werden. Es ist, nach weiteren Umbauarbeiten im Jahre 1975, heute noch in Benützung.

Im Jahre1956 fiel im Wasserwerk Unterberken die Förderpumpe aus. Um trotzdem die Wasserversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, musste notgedrungen die TS 8 eingesetzt werden. Mit ihr wurde über Tage hinweg das Trinkwasser vom Sammelbehälter in den Hochbehälter gepumpt werden und diese Überbeanspruchung nahm die nicht mehr ganz "jungfräuliche" Dame übel, mit anderen Worten: Sie gab den Geist auf. Der Gemeinderat hatte keine andere Wahl, wollte er nicht wieder zum "Handpumpensystem" zurückkehren, als schnellstens eine Spritze zu beschaffen. Dies geschah auch umgehend, so dass die Gruppe Oberberken nun mit einer neuen TS 8/8 mit VW-Motor ausgerüstet war.

1957 war ein großes Jahr für die Feuerwehr. Drei Tage lang wurde das 100jährige Jubiläum ausgiebig gefeiert. Die Bevölkerung und die Wehren der umliegenden Orte hielten treu zur Stange getreu dem Wahlspruch: "Einer für alle, alle für Einen", so dass dieses Fest ein voller Erfolg wurde.

Die Gruppe Unterberken
In der Gruppe Unterberken war die Ausrüstung noch lang nicht soweit gediehen, dass man von einer schlagkräftigen Wehr hätte sprechen können. Obwohl die bisher vorhandene Abprotzspritze durch die von Oberberken übernommene 2strahlige Saug- und Druckspritze abgelöst wurde, war gegenüber dem größeren Teilort ein enormer Rückstand vorhanden. Die Feuerwehrmänner aus Unterberken fühlten sich zu Recht als "drittes Rad am Wagen" und bei jeder Hauptübung, die immer gemeinsam abgehalten wurde, sowie bei den jährlichen Hauptversammlungen bekamen dies die Gemeindeväter deutlich zu spüren. Aus Geldmangel der Gemeinde dauerte dieser Zustand bis zum Jahre 1969. In diesem Jahr wurde dem Gemeinderat der Antrag der Feuerwehr zur Beschaffung eines LF 8 für Oberberken vorgelegt. Nachfolgend der Wortlaut des damaligen Gemeinderatsprotokolls:

Zur Einführung in diesem Tagesordnungspunkt erinnerte der Vorsitzende an die am 19. 3.1968 gefaßte Entschießung, die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (wobei man von der Beschaffung eines TSF ausging) bis 1969 zurückzustellen. Heute sei nun der Zeitpunkt gekommen, ein gegebenes Versprechen einzulösen, oder aber festzustellen, daß sich in der Zwischenzeit andere Gesichtspunkte ergeben hätten. Er weist nochmals auf die untragbaren Zustände in Unterberken hin und stellt fest, daß mit der Anschaffung einer weiteren TS 8 dieses Problem bereinigt wäre, wobei er aber bezweifle, daß dies die richtige Lösung sei. In einer sich ständig vergrößernden und weit auseinandergezogenen Gemeinde komme es im Katastrophenfall auf einen raschen Einsatz der Feuerwehr an. Mit der Beschaffung eines TSF sei zwar ein kleiner Fortschritt bezüglich der Schnelligkeit erreicht, aber eine wirkliche Verbesserung könne nur die Anschaffung eines LF 8 mit Vorbaupumpe bringen.

In der anschließenden, sehr lebhaften, Debatte wird vom GR. klar herausgestellt, dass sich seit der damaligen Beratung tatsächlich andere Gesichtspunkte ergeben hätten und zwar insoweit, als sich immer deutlicher herausstelle, dass die Tragkraftspritzenfahrzeuge nicht das gehalten hätten, was man sich von ihnen versprach. Immer mehr Wehren seien bemüht, diese Fahrzeuge wieder loszuwerden und dafür ein LF 8 anzuschaffen.

Es wird festgestellt, daß sich der Anschaffungspreis von vorher 23.000 DM auf mindestens 45.000 DM erhöhe. GR. B. betont, daß es kaum zu verantworten sei, über solche Summen zu beschließen, ohne vorher den Haushaltsplan beraten zu haben. Man habe ja schließlich auch andere, vielleicht dringendere Aufgaben in diesem Jahr.
GR. S schließt sich dieser Auffassung an und macht darauf aufmerksam, er vertrete nach wie vor die Meinung, daß der Feuerschutz für Oberberken, zu dem die Gemeinde ja verpflichtet sei, mit der vorhandenen TS 8 voll gewährleistet sei und sich die Anschaffung eines Fahrzeuges erübrige. GR. H schlägt vor, die bisherige Trennung der beiden Feuerwehren grundsätzlich aufzuheben und nur noch von einer Wehr zu sprechen. Man sollte endlich einmal mit einer falschen Kirchturmpolitik aufhören. Dieser Vorschlag wird aber von den Vertretern aus Unterberken nicht akzeptiert. Kreisoberamtmann A nimmt nun aus der Sicht des Haushaltsplanes ausführlich zu diesem Projekt Stellung und erklärt, daß er mit der der Anschaffung eines TSF gerechnet und dies auch im Haushaltsplan berücksichtigt habe. Er macht aber eindrücklich darauf aufmerksam, daß die Beschaffung eines LF8 beinahe das Doppelte koste und diese weiteren Mittel jede Ausgabe für andere Zwecke für dieses Jahr unterbinde. Der Gemeinderat müsse sich sehr wohl überlegen, ob er sich gleich zu Beginn des Jahres jeden finanziellen Spielraum verbauen wolle. Alle weiteren Diskussionsbeiträge ergaben, daß der Gemeinderat mit seiner Mehrheit nicht für die Beschaffung eines Fahrzeuges ist, schon gar nicht eines TSF. GR. B stellt daraufhin den Antrag, wenigstens für die Wehr in Unterberken etwas zu tun und bat, der Beschaffung einer TS 8 mit Anhänger zuzustimmen. Er macht darauf aufmerksam, daß dieses Gerät, sollte später einmal doch noch ein Fahrzeug beschafft werden, in diesem wieder Verwendung finden könnte, so daß von keiner Fehlinvestition die Rede sein könne. Der GR. faßt bei einer Gegenstimme den mehrheitlichen Beschluß: Für den Teilort Unterberken wird eine Tragkraftspritze (TS 8) mit Anhänger und Ausrüstung beschafft. Von der Verwaltung solle versucht werden, einen gebrauchten Anhänger zu erwerben, damit noch eine weitere Einsparung erreicht werden kann.

Mit dieser Anschaffung war auch für den Ortsteil Unterberken ein relativ hoher Feuerschutz gewährleistet und ein lang gehegter Wunsch der dortigen Gruppe in Erfüllung gegangen.

Allerdings war damit die schon seit längerem bestehende Forderung der Gesamtfeuerwehr nach einem Fahrzeug noch nicht erfüllt und wäre dies vielleicht bis heute nicht, wenn nicht das in den sechziger Jahren auf der Gemarkung Unterberken errichtete Bundeswehr-Depot zu Hilfe gekommen wäre. Es stellte sich heraus, dass für den Feuerschutz in diesem Depot die damals noch selbständige Gemeinde Oberberken zuständig ist. Es war natürlich klar, dass mit den vorhandenen zwei TS 8, die jeweils von Traktoren befördert wurden, bei der großen Entfernung des Depots von der Sitzgemeinde ein optimaler Feuerschutz nicht gewährleistet sein konnte. Nach schwierigen Beratungen wurde vom Gemeinderat damals beschlossen, ein Löschgruppenfahrzeug (LF 16) zu beschaffen, sofern die entsprechenden Zuschüsse gewährt würden. Nach jahrelangem, zähen Ringen und unter Einschaltung der verschiedensten vorgeschalteten Dienststellen bis hin zum Bundesverteidigungsministerium um Gewährung von Zuschüssen, - von Kreisbrandmeister Idler dabei tatkräftig unterstützt -, kam endlich im August 1975 die Zusage des Regierungspräsidiums Stuttgart, dass "die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 16 und die Umbauarbeiten am Gerätehaus als notwendig und feuerwehrtechnisch zweckmäßig sowie förderungswürdig im Sinne der Ziffer 31 des Beihilfeerlasses" anerkannt sei.

Allerdings trug der Schlusssatz in dieser ansonsten freudeauslösenden Verfügung nicht gerade zu einer Euphorie bei: "Über die Höhe der Beihilfe kann erst nach Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel entschieden werden".

Damit war die ganze Geschichte wieder offen und in Frage gestellt. Erst im Jahre 1976 kam auch vom Bundesverteidigungsministerium eine positive Zusage und damit endgültig "Grünes Licht".

Ohne Frage trug auch das größere Gewicht der Stadt Schorndorf, die zwischenzeitlich im Vollzug der Gemeindereform Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Oberberken geworden war, mit dazu bei, dass die Zuschüsse gewährt wurden. Im August 1977 war es dann endlich soweit: Das umgebaute Feuerwehrgerätehaus konnte zusammen mit einem neuen Löschgruppenfahrzeug (LF 16) der Abteilung Oberberken in einem Festakt übergeben werden. Es wurde ein Festtag für die ganze Gemeinde, pardon, für den Stadtteil, denn so lautet ja nun die offizielle Bezeichnung.
Auch die Gruppe Unterberken wurde 1978 – Dank einer engagierten Initiative von Abt. Kommandant Bareiß mit einem TSF/T (Tragkraftspritzenfahrzeug) und schließlich 1981 mit einem neuen Gerätehaus ausgestattet.
Damit dürfte die Feuerwehrabteilung Oberberken, und wir vermerken das nicht ohne Stolz, optimal ausgestattet sein. 

Dies ist in gedrängter Form, die Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr – jetzt Abt. Oberberken der Freiwilligen Feuerwehr Schorndorf –im Verlaufe ihres 125jährigen  Bestehens.

Generationen kamen und gingen und werden künftig kommen und gehen und alle haben sie in irgendeiner Form Beziehung zur Feuerwehr, sei es durch aktiven Dienst, sei es durch Bezahlung der Feuerwehrabgabe. Denn so lange die Menschheit besteht, wird Hilfeleistung – nicht nur bei Brandfällen – notwendig sein.

Namen der Feuerwehrleute (von links nach rechts)

1. Reihe:
A. Blessing, K. Reiner, W. Bischoff, Chr. Nagel, Chr. Bareiß, W. Herb, H. Heiland, F. Schif, U. Herb

2. Reihe:
M. Fritz, H. Sieber, D. Langbein, E. Häberle, Th. Sieber, K. Eckstein, E. Sieber, H. Bischoff, K. Rommel, G. Clemens, L. Bareiß

3. Reihe:
H. Neubauer, W. Schuster, R. Fröscher, M. Herb, Th. Wagner, Fr. Zienicke, H. Dannenhauer, J. Ziegler, E. Wagner, W. Dannenhauer, H. Schlotz, H. Bareiß

Nicht auf dem Bild sind die Feuerwehrleute H. Häberle, W. Riesner, K. Blessing, H. Fröscher und H. Steck.

Die Berkener Wehr von 1982 bis 2014

Zusammengestellt anlässlich 900-Jahr-Feier von Oberberken von Abteilungskommandant Niemann.

Das Fahrzeug der Gruppe Unterberken wurde im Jahr 1985 durch ein neues TSF ersetzt, dieses Fahrzeug hat anschließend über 26 Jahre zuverlässig seinen Dienst getan.

1999 war das Jahr der Gründung der Altersabteilung, so dass von nun an die Kameraden nach Beendigung der aktiven Dienstzeit nicht mehr ausscheiden müssen, sondern weiterhin ein Teil der Feuerwehr bleiben können.

Im Laufe der Zeit reifte die Erkenntnis, dass es immer schwieriger werden würde, neue Mitglieder für den Feuerwehrdienst zu gewinnen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2000 schließlich die Jugendabteilung gegründet, um frühzeitig junge Leute für die Feuerwehr zu begeistern.

Vorher wurde das seit geraumer Zeit nicht mehr genutzte Dachgeschoß oberhalb des früheren Oberberkener Bauhofs, direkt neben dem Gerätehaus, in unzähligen Arbeitsstunden von der aktiven Wehr ausgebaut, so dass die Räumlichkeiten seither der Jugendfeuerwehr zur Verfügung stehen. Es wurden komplett neue sanitäre Einrichtungen, Umkleideräume für Mädchen und Jungen sowie ein Schulungsraum eingebaut. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch gleich den Gemeinschaftsraum der Aktiven Wehr renoviert und eine neue Küche eingebaut.

Im Jahr 2002 stand dann erneut eine Ersatzbeschaffung an. Nach über 25 Jahren wurde das Oberberkener LF16 außer Dienst gestellt und ein LF8/10 beschafft. Dieses Fahrzeug hat einen Aufbau von Magirus auf einem Iveco Fahrgestell und ist bis heute im Einsatz.

Bedingt durch die Aktivitäten der Jugendfeuerwehr wurde die Beschaffung eines Manschaftstransportwagens (MTW) erforderlich. Da die Gruppe Unterberken bislang mit dem TSF einen eigenständigen Löschangriff vornehmen konnte und das TSF auch für die Wasserförderung sehr nützlich war wurde überlegt, wie der Wunsch nach einem MTW bei gleichzeitigigem Transport von feuerwehrtechnischen Gerätschaften zu realisieren wäre. Die Lösung war ein 9-sitziger Mercedes Sprinter und ein Anhänger mit einer leistungsstarken Tragkraftspritze.

Im September 2011 wurde schließlich beim Unterberkener Dorffest der MTW und der Anhänger feierlich in Dienst gestellt.

Da das Gerätehaus in Oberberken inzwischen über 100 Jahre alt ist und das Unterberkener Gerätehaus sich nicht mehr im Besitz der Stadt befindet, sind derzeit Überlegungen im Gange die beiden getrennten Gerätehäuser durch einen zentral gelegenen Gerätehausneubau zu ersetzen.

Die Zukunft wird zeigen wo und wann so ein Neubau realisiert werden kann.

Das neue Gerätehaus

Spatenstich Feuerwehrgerätehaus/Verwaltungsstelle Oberberken, 17.08.2021

Eine Kurzchronik zusammengestellt von Jochen Niemann

Im August 2019 war es dann endlich so weit, als wir eine Terminanfrage von Herrn Haas, Architekt beim Gebäudemanagement Schorndorf bekamen. Es sollte eine erste Infoveranstaltung werden, über die Vorgaben der Stadt, den Vorstellungen des Ortschaftsrats und der Feuerwehrabteilung.

Die Vorgaben waren, ein gemeinsames eingeschossiges Gebäude mit Stellplätzen für zwei Feuerwehrfahrzeuge, Räumlichkeiten für die Feuerwehr und für die Ortschaftsverwaltung.

Diese Sitzung fand im September 2019 mit der Feuerwehrführung, der Abteilungsführung, Vertretern des Ortschaftsrats, des Ortsvorstehers sowie dem Architekten statt.

Bereits sechs Wochen später war die Planung so weit, dass sie dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden konnte. Dort wurde in der Oktobersitzung 2019 der Neubau auf einem Grundstück der Stadt zwischen den beiden Ortsteilen (Ober- und Unterberken), mit einem Budget von 3 Millionen Euro, sowie der Ausbau der Zufahrtsstraße beschlossen.

In den folgenden sechs Monaten fanden eine ganze Reihe Sitzungen statt, bei denen das Projekt Gestalt annahm und die Ausschreibungsvorgaben teilweise recht detailliert festgelegt wurden. Wichtige Punkte waren die gemeinsame Nutzung des Sitzungs- bzw. Schulungsraums, eine klare Schwarz-Weiß-Trennung der Umkleidebereiche, sowie eine zweckmäßige und moderne technische Ausstattung des ganzen Gebäudes.

Die anschließende Ausschreibung gewann die Arbeitsgemeinschaft des Architekten Brecht aus Welzheim, sowie der Firma Pfeil aus Althütte.

In der Gemeinderatsitzung im Dezember 2020 wurde dies einstimmig so beschlossen und der Baubeginn bekannt gegeben.

Nach ein paar Monaten der Detailplanung war der offizielle Baubeginn am 17.8.2021 mit dem ersten Spatenstich.